Warum blockieren Sie die Entscheidung zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabrüchen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
die Expert*innen-Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen rechtlich möglich sowie zeitlich längst überfällig sei. Die Lage für Personen mit ungewünschter Schwangerschaft ist in unserem Gesundheitswesen prekär. Warum stellen Sie sich gegen SPD und Grüne und blockieren die Entscheidung, Schwangerschaftsabbrüche aus der Illegalität zu heben?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach der Maßgabe der §§ 218 ff. StGB straffrei.
Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine rechtlich sehr anspruchsvolle, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht angefertigt hat. Persönlich glaube ich, dass bei diesem höchstsensiblen medizinethischen Thema etwaige Initiativen aus der Mitte des Parlaments erfolgen sollten.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB