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Marco Buschmann
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Frage von Alex B. •

Warum bekommen Heroinabhängige für die Indikation der Abhängigkeit eine Originalstoffabgabe, wärend die selbe Indikation bei Cannabisabhängigen als Kontraindikation für die selbe Leistung gilt?

Heroinabhängige Menschen können eine Originalstoffabgabe bekommen:
https://www.quarks.de/gesundheit/drogen/darum-verschreiben-aerzte-heroin-als-medikament/
https://caritas-bonn.de/diamorphinambulanz/

Bei klagenden ''Cannabispatienten'' wird die Abhängigkeit aber als Kontraindikation gehandelt und die Notwendige Hilfeleistung somit unterbunden:
https://www.deutschlandfunk.de/hohe-anforderungen-fuer-cannabis-auf-rezept-102.html

Die Wissenschaft, sieht ein, dass es eine Verharmlosung von Substanzstörungen darstellt, wenn wir so tun als könnte jeder Patient wieder im nachhinein clean werden. Auserdem untergräbt dies auch die Notwendigkeit der Erfoschung und Durchführung von anschlagenden Präventionskonzepten.
Suchtkranke müssen sich oft zwichen einer nicht funktionierenden Entzugstherapie oder einem rechtsfreien Raum entscheiden.

https://www.saarbruecker-zeitung.de/blaulicht/saarland-neuer-rekordwert-bei-zahl-der-drogentoten_aid-79726811

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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Behandlung von Suchterkrankungen erfordert eine auf die konkrete Substanz bezogene Therapie. Heroin ist ein besonders starkes Suchtmittel, dessen Entzug schwerwiegende Folgen haben kann. 

Es ist daher seit nun über 20 Jahren ärztliche Praxis, bei stark Heroinabhängigen auch die Substitutionstherapie anzuwenden. Hierbei wird den Patienten klinisch reines Heroin (Diamorphin) verabreicht. Der Vorteil dieser Substitutionstherapie zu derjenigen mit Methadon ist, dass auch die physische Komponente der Abhängigkeit in den Blick genommen wird. Zusätzlich kann so auch der Beschaffungskriminalität vorgebeugt werden und durch saubere Spritzen die Übertragung von Infektionskrankheiten verhindert werden.

Die Behandlung von Cannabisabhängigkeit erfolgt mit Rücksicht auf die pharmakologischen Eigenschaften dieses Stoffes. Im Vordergrund steht die psychiatrische Behandlung. Ziel ist, dem Patienten ein suchtfreies Leben zu ermöglichen. Daher findet eine Substitutionstherapie in der Regel nicht statt. 

Von der Frage der Substitutionsbehandlung zu unterscheiden ist die Nutzung von Betäubungsmitteln als Medikament für eine andere Erkrankung. So ist die Einnahme von Medizinalcannabis bei bestimmten Schmerzerkrankungen zugelassen. Das von Ihnen angeführte Urteil des Bundessozialgerichts bezieht sich auf die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verschreibung von Medizinalcannabis als Medikament. Zur Therapie der Cannabisabhängigkeit selbst trifft es keine Aussage. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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