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Marco Buschmann
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Frage von Marcus P. •

Wann wird §20 Abs.6 EStG endlich abgeändert und die Verlustverrechnung von max. 20K€ negiert?

In 2021 habe ich 20K€ Buchverluste hinnehmen müssen. Nun will die BRD zu den 20K€ Verlust obendrauf ca. 8K€ Staatsabgaben (ESt+Soli für 30K€ theoret. Gewinn),obwohl kein Geld in den Fiskus zurückwandert. Das ist eine perfide Geldeintreiber-Masche des Staates & bildet keinerlei Anreiz für Privatanleger an der Börse aktiv zu sein,obwohl die börsengebundene Altersvorsorge ein erklärtes Ziel Ihrer Partei ist. Mit dieser Besteuerung will die BRD also Privatanleger dazu bewegen,ihre Depots nicht mehr abzusichern und ihre Aktien und ETFs permanent zu kaufen & verkaufen,um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren. Möchten die Anleger ihre Depots dennoch absichern, profitiert die BRD von den Gewinnen,möchte aber nicht sämtliche,zur Tradingstrategie gehörende,Verluste ausgleichen. Nein,es werden sogar Buchverluste versteuert,was die finanzielle Situation gebeutelter Anleger verschlimmert! Ich werde nie die Chance haben,einen Ausgleich zu erzielen,da Verlusttrades dazu gehören.Das ist ungerecht!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freien Demokraten und als Fortschrittskoalition ist es uns wichtig, attraktive Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung der Bevölkerung, insbesondere die Altersversorgung, zu schaffen. Daher haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und ich zusammen bereits letztes Jahr Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Damit wollen wir den Kapitalmarkt in Deutschland attraktiver machen und stärken. 

Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen. Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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