Wann wird es zu einer Abschaffung der Gewinn-/ Verlustverrechnungsgrenze von 20000€ für Termingeschäfte geben?
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 S. 5 EStG gilt aktuell in der Fassung des Jahressteuergesetzes von 2020. Mit Beschluss vom 17.11.2020 (Az. VIII R 11/18) hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste im Einklang mit der Verfassung steht. Jüngst hat der BFH besagte Regelung in einem Beschluss für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG, dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, erklärt (BFH, Beschl. v. 7.6.2024 – VIII B 113/23 [AdV]).
Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir in der laufenden Wahlperiode, etwa in den Verhandlungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz, wiederholt auf den Sachverhalt hingewiesen. Im Zuge dessen wollten wir die Verlustverrechnungsbeschränkung bereits gänzlich abschaffen.
Die neueste Entscheidung des BFH gibt der Sache nun Aufwind. Wir bleiben dran.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB