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Marco Buschmann
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Frage von Kay N. •

Wann wird die Einkommensbremse der SED Opferrente abgeschaft. War ja alles schon mal in Gespräch

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Sehr geehrte Herr N.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass er besonders an die denkt, die Opfer eines Unrechtsstaates geworden sind. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz (s. unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_SED_Opferentschaedigung.pdf?__blob=publicationFile&v=5) erkennen wir das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes nicht nur an, sondern werden die wirtschaftliche Lage der Betroffenen deutlich verbessern. So werden wir unter anderem für soziale Härtefälle einen bundesweiten Härtefallfonds einrichten, aus dem Betroffene Unterstützungsleistungen erhalten können. Zudem werden wir die SED-Opferrente und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte künftig jährlich an die allgemeine Rentenentwicklung anpassen. Damit setzen wir die Vorgaben im Koalitionsvertrag um und gehen an einem Punkt über diesen hinaus. Klar ist aber auch, dass wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage nicht alle weiteren Forderungen aufgreifen können. Die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten für die Betroffenen eine wesentliche, spürbare Verbesserung. Sie sind ein wichtiges Signal dafür, dass wir für begangenes staatliches Unrecht weiterhin Verantwortung übernehmen und Betroffene nicht im Stich lassen. 

Sofern ein Einkommen über der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt, aber zugleich die Höhe der Opferpension nicht überschreitet, bekommt ein Antragsteller gleichwohl eine Opferpension - in Höhe des Differenzbetrages.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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