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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Philipp S. •

Wann wird der Paragraph 265a hinsichtlich der Strafbarkeit geändert?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ersteinmal ein Danke für die gute Arbeit ihrerseits, auch oder obwohl Sie der FDP angehören.

Meine Frage: Viele armutsbetroffene Menschen in Deutschland sitzen oder laufen in Gefahr wegen dem oben genannten Paragraphen einsitzen zu müssen. Gerade hinsichtlich, dass viele Städte und Gemeinden die Zuschüsse für Mobilität einschränken oder gar entfallen lassen, wird dieses Problem eher größer als kleiner. Kann ich hier hoffen, dass sich hier in dieser Legislaturperiode noch etwas tut und dieser Paragraph entschärft bzw abgeschafft wird.

Viele Grüße

P.S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre lobenden Worte.

Bei der Beförderungserschleichung nach § 265a StGB ist der Unrechtsgehalt aus meiner Sicht so gering, dass es nicht angemessen ist, diese unter Strafe zu stellen. Für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Die Tatbestandsalternative „Beförderung durch ein Verkehrsmittel“ soll daher durch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand ersetzt werden.

Eine generelle Straflosigkeit lehnen wir ab. Damit ginge der abschreckende Charakter verloren. Das sendet ein falsches Signal. Wenn sich jemand eine Leistung erschleicht, für die alle anderen Nutzer zahlen, darf das nicht unangemessen privilegiert werden. Das wäre den zahlenden Nutzen gegenüber ungerecht. 

Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der Reform des Strafrechts und werden zeitnah einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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