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Marco Buschmann
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Frage von Marian D. •

Wann wird der Gesetzesentwurf zur Änderung des Abstammungsrechts veröffentlicht und im Bundestag abgestimmt?

Sehr geehrter Herr Buschmann

Ende September kommt meine Tochter zur Welt. Die Mutter des Kindes ist noch verheiratet und es liegt keine Scheidung vor. Wir wollen eine Scheidungsunabhängige DreierErklärung abgeben. Wird eine solche rückwirkend gültig, wenn das Gesetz geändert wird? Das Standesamt akzeptiert die Erklärung ohne Scheidungsantrag nicht.

Vielen Dank

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtspolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Bundesregierung eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehört. Ein Eckpunktepapier haben wir bereits vorgelegt (abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Abstammungsrecht.html?nn=110490). Ein Gesetzentwurf wird zeitnah folgen.

Damit die Eltern-Kind-Zuordnung des Ehegatten in unstreitigen Sachverhalten einfacher, insbesondere ohne ein familiengerichtliches Anfechtungsverfahren, korrigiert werden kann, soll die – schon im geltenden Recht vorgesehene – Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung auch des Ehegatten der Mutter ausgeweitet werden. Diese betrifft Kinder, die in eine Ehe hineingeboren werden und für die der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes rechtlicher Vater wird, obwohl alle Beteiligten wissen, dass ein anderer Mann der leibliche Vater ist. Gegenwärtig kann der leibliche Vater die Vaterschaft nur dann mit Zustimmung der Mutter und ihres Ehemannes anerkennen, wenn schon vor der Geburt des Kindes ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Die Erklärung führt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt dazu, dass der Anerkennende anstelle des Ehemannes der Mutter der rechtliche Vater des Kindes wird.

Eine Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung auch des Ehegatten der Mutter soll künftig auch ohne Scheidungsverfahren möglich sein: Schon während der Schwangerschaft, spätestens bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes soll eine andere Person – in der Regel der neue Lebensgefährte der Mutter, der das Kind gezeugt hat – die Elternschaft mit
Zustimmung der Mutter und ihres Ehemannes – dem bisherigen rechtlichen Vater des Kindes – anerkennen können. Auf diese Weise soll den Beteiligten der bislang zwingend erforderliche Gang zum Familiengericht (Scheidungsantrag oder Vaterschaftsanfechtung) erspart werden, wenn sich alle einig sind.  

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann 

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