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Marco Buschmann
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Frage von jutta B. •

Wann wird der Einreise Status für geimpft geimpft genesen den genesen geimpft gleichgestellt? Warum gibt es hier ungleichstellung unter den Menschen?

Herr Buschmann, bei PEI und RKI heißt es, dass geimpft /geimpft (älter 3 Monate nach 2ter Impfung) genesen, keine 3te Impfung vorgesehen ist. Dieser Status wird nicht für die betreffenden nutzbar dokumentiert. Durch Einreiseregelung nach EU-Recht durch Ministerium wurde der Genesen Status für alle auf 90 Tage verkürzt, welches zur Folge hat, dass viele Menschen als ungeimpfte Personen eingestuft werden. Die bei Rückreise einen Test benötigen. Eine Person die, die Maßnahmen durch Abwarten nicht mitgetragen hat und erst vor kurzem genesen ist und sich 1 x impfen lässt, hat mehr Privilegien. Wenn dieser noch ein 2x geimpft wird, so hat er den derzeitigen unbegrenzten Booster Status in der EU-Einreise. Ich empfinde es weder als fair noch als Freiheit, wenn ich zur ein-/rückreise einen Test benötige und als ungeimpft gelte, weil mir Deutschland meinen Status nicht zu gesteht, der mir das Reisen vereinfacht. Warum gibt es hier unterschiede in der Gleichstellung des Status?

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Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Trotz der Verbesserung der pandemischen Situation in Deutschland, sind nahezu alle Staaten weltweit noch immer von der COVID-19-Pandemie betroffen. Insbesondere durch Reisebewegungen und den Grenzverkehr können neue Infektionsherde entstehen und sich Virusvarianten leichter ausbreiten. Deswegen gilt bei Einreise nach Deutschland die 3G-Nachweispflicht bis zum 31. Mai 2022 vorerst weiter.

3G bedeutet, dass die einreisende Person einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen muss. Die Impfung muss mit einem oder verschiedenen von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen mit mindestens zwei Dosen erfolgt sein. Bei einer genesenen Person darf die Infektion maximal 90 Tage zurückliegen. Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test oder einem Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein. Lediglich für Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebiete gelten erweiterte Regelungen.

Eine Person, die zweimal geimpft oder kürzlich genesen ist, kann also ohne weiteres Zutun nach Deutschland einreisen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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