Wann wird das angekündigte Abstammungsrecht umgesetzt?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Anfang des Jahres hatte ich kurz die Hoffnung, dass sich die Situation zweier verheirateter Frauen, die sich gemeinsam für ein Kind entscheiden, endlich in der Hinsicht verbessert wird, dass das entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption endlich der Vergangenheit angehört und ein in die Ehe geborenes Kind von Geburt an zwei rechtliche Elternteile hat.
Bis jetzt hat sich leider nur Folgendes geändert: nichts.
Wage Zeitangaben ("erster Halbjahr"/ "sehr zeitnah" - auch das war bereits Mitte August) verstärken den Frust noch mehr, vor allem weil die Regierungskoalition einen immer fragileren Eindruck macht.
Können Sie Stand heute einen Ausblick geben, ob dieses gesellschaftlichpolitische Versprechen der FDP ein solches bleibt oder ob ein Ende dieses für viele lesbische Ehepaare unsicheren und vermeintlich auch verfassungswidrigen Zustands absehbar ist.
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Im Familienrecht besteht Reformstau.
Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren. Die Gesetzentwürfe, auch zum Abstammungsrecht, sind fertig. Jetzt geht es darum, alle ins Boot zu holen.
Unsere Vorschläge sind zu 95 Prozent unstrittig. Klar ist auch, dass die Reform nur als Paket funktioniert. Denn die Gesetzentwürfe greifen ineinander. Ich arbeite daran, dass wir kurzfristig vorankommen. Die letzten fünf Prozent sollten wir jetzt einen, damit wir die Reformen in dieser Legislaturperiode noch abschließen können.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB