Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
97 %
1101 / 1134 Fragen beantwortet
Frage von Lucas K. •

Wann soll nun das Selbstbestimmungsgesetz konkret ins Parlament kommen? Wie wird das (Vor-)Namensrecht bezüglich Nonbinarität geregelt?

Lieber Herr Buschmann, in einer Ihrer Antworten zum Selbstbestimmungsgesetz, das noch vor Ostern hätte ins Parlament gebracht werden sollen, gaben Sie zur Antwort, es würde »zeitnah« geschehen ...
Was bedeutet das für die nun immer wieder vertrösteten Betroffenen konkret in Wochen, Monaten ...?

Zur zweiten Frage: Das bisherige Namensrecht lässt nonbinäre Personen bis auf die wenigen geschlechtsneutralen Vornamen (meist hässlich und nur rund 30 St.) im Regen stehen. Gibt es hierzu eine zufriedenstellende Regelung, vgl. jene der Schweiz zum dortigen bereits umgesetzten Selbstbestimmungsgesetz, wo geschlechtsspezifische Vornamen gegengeschlechtlich genommen, gemischt und panaschiert werden dürfen, in Planung und absehbarer Umsetzung?

In Erwartung Ihrer Antworten möchte ich mich herzlich bedanken

L. K.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Guten Tag, Lucas K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Diese Vorhaben bringen wir zeitnah in den Deutschen Bundestag ein.

Bereits seit 2018 kennt das deutsche Personenstandsrecht die Möglichkeit eines Geschlechtseintrags als "divers". Eine Beschränkung in der Wahl des Vornamens auf spezifisch geschlechtsneutrale Vornamen ist damit nicht verbunden. Auch allgemein ist im Gesetz weder ausdrücklich noch immanent ein Grundsatz geregelt, wonach der von den Eltern für ihr Kind gewählte Vorname über das Geschlecht des Kindes informieren muss. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 bekräftigt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ermöglichen wir künftig Betroffenen, ohne langwierige Verfahren ihren Geschlechtseintrag und infolgedessen auch ihren Vornamen zu ändern. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP