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Marco Buschmann
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Frage von Christine G. •

Wann kommt endlich die Reform des Abstammungsrechts? Die Sommerpause ist vorbei. Diese bürokratische Absurdität muss endlich ein Ende haben.

Sehr geehrter Herr Buschmann,
ich lege Ihnen kurz dar, welche Unterlangen für die Erteilung eines Urlaubssemesters im Masterstudium an der TU München von der unverheirateten Lebensgefährtin der Mutter gefordert werden.
"Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Wintersemester 2023/24 ohne die folgenden Dokumente leider nicht beurlauben lassen können:
Nachweise des gemeinsamen Zusammenlebens (Abgleich der Wohnanschrift z.B. durch Kopie der Personalausweise beider zukünftiger Elternteile)
Nachweis über die beabsichtigte Adoption und Nachweis, dass die schwangere Partnerin der Beantragung der Elternzeit der Studierenden zustimmt (z.B. Eigenerklärung der TUM-Studentin sowie eine kurze schriftliche Bestätigung mit Unterschrift der schwangeren Partnerin, falls keine offiziellen Unterlagen beigebracht werden können).
Kopie des Adoptionsantrags (sobald die Antragstellung möglich ist)
Kopie der Geburtsurkunde (sobald vorhanden)"

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Am 16.01.2024 haben wir ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Auf Grundlage des Eckpunktepapieres wird das Bundesministerium der Justiz nunmehr einen Gesetzentwurf erarbeiten. Dieser soll schnellstmöglich vorgelegt werden.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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