Wann kommt die vollständige Geburtsurkunde für Kinder aus gleichgeschlechtlichen Ehen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
ich hatte diese Frage bereits im letzten Jahr an Sie gerichtet. Nun möchte ich nochmals nachhaken, da ja wirklich aktuell kaum Neuigkeiten diesbezüglich aus Ihrem Ministerium kommen. Dahingehend möchte ich nochmals auf die Diskriminierung von Kindern aus gleichgeschlechtlichen Ehen hinweisen, denen von Geburt an ein zweiter, sorgepflichtiger Elternteil verwehrt wird. Dieser Elternteil ist in den allermeisten Fällen auch stark finanziell in der Entstehung des Kindes eingebunden, jedoch wird diesem ein Sorgerecht von Geburt an verwehrt. Ich möchte Sie dazu auffordern, dieser Diskriminierung endlich ein Ende zu setzen und gleichgeschlechtlichen Ehen, die zu Familien werden, endlich die gleichen Rechte und Pflichten einzuräumen. Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtspolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits im Frühjahr deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird.
Die aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen, wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird. So wie schon heute der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes Vater wird, soll auch die Ehefrau der Mutter kraft Gesetzes Mutter werden können. Dies gilt zum Beispiel für Geburten nach einer registrierten Samenspende. Wegen der genauen Details stehen wir derzeit in intensivem Austausch mit unseren Koalitionspartnern. Eine genauere zeitliche Terminierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Reform des Abstammungsrechts so zügig wie möglich vorantreiben.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB