Wann können wir laut Koalitionsvertrag mit den gleichen Rechten für zwei Frauen in einer Ehe rechnen, wenn ein Kind hinein geboren wird?
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
wann können wir laut Koalitionsvertrag mit den gleichen Rechten für zwei Frauen in einer Ehe rechnen, wenn ein Kind hinein geboren wird? Zur Zeit ist es nur durch das langwierige und was wir finden diskriminierende Adoptionsrecht möglich. Deshalb möchten wir diesen Weg nicht gehen. Unser Sohn ist daher zur Zeit rechtlich gesehen nicht abgesichert, wenn mir als leibliche Mutter etwas passiert. Aber auch andere Rechte wie zum Beispiel das Erbrecht bleiben unberührt. Da wir als Familie nicht alleine mit dieser Problematik sind, wäre es wichtig dieses Thema im Familienrecht schnellstmöglich zu erweitern bzw.zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine M.
Sehr geehrte Frau M.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits im Frühjahr deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird.
Die aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen, wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird. So wie schon heute der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes Vater wird, soll auch die Ehefrau der Mutter kraft Gesetzes Mutter werden können. Dies gilt zum Beispiel für Geburten nach einer registrierten Samenspende. Wegen der genauen Details stehen wir derzeit in intensivem Austausch mit unseren Koalitionspartnern. Eine genauere zeitliche Terminierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Reform des Abstammungsrechts so zügig wie möglich vorantreiben.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB