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Marco Buschmann
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Frage von Dietmar H. •

Wann ist mit einer Reform des Namensrechts zu rechnen - das entsprechende Eckpunkte-Papier der Expertengruppe liegt doch bereits seit Anfang 2020 vor?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
Als Betroffener der derzeit geltenden Bindungswirkung des Familiennamens vom erstgeborenen Kind eines Paares möchte ich Sie bitten, im Rahmen der Reform dieses zu berücksichtigen. Für die Namensgleichheit bezüglich des Familiennamens wird ein vermuteter Nachteil bei unterschiedlichen Familiennamen von Kindern der gleichen Eltern unterstellt. Für diese These gibt es jedoch keinen wissenschaftlichen Beweis oder eine andere fundierte Begründung, es ist vielmehr eine Annahme basierend auf einer bestimmten Wertevorstellung.
Es gibt mittlerweile jahrzehntelange Erfahrung damit, dass Kinder einen Elternteil haben der einen unterschiedlichen Familiennamen trägt. Aus dieser Konstellation haben die Kinder keinen nachweisbaren Schaden davongetragen.
Es kann daher nicht ernsthaft behauptet werden, dass es dem Wohle des Kindes abträglich sei, wenn nicht nur der Vater sondern auch der Bruder einen Familiennamen tragen, der anders als der eigene und der der Mutter ist.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.

Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen. Zu Details kann ich leider an dieser Stelle keine abschließende Aussage treffen. Jedoch ist klar, dass die Hürden für Änderungen auch des Nachnamens gesenkt werden. Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.

 

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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