Wann ist mit einer Änderung des Familienrechts bei gleichgeschlechtlichen Ehe-Partnern zu rechnen, sodass die Stiefkindadoption hinfällig wird?
Sehr geehrte Frau U.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird. Dazu wurde auch bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt (abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Abstammungsrecht.html?nn=110490)
Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll in der Tat entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB