Wann ist mit der Gesetzesänderung zum Namensrecht zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Minister Buschmann,
als Kind habe ich nach der Scheidung meiner Eltern meinen Namen geändert und habe den Namen meines Stiefvaters angenommen. Nun möchte ich meinen "Geburtsnamen" wieder zurückbekommen. Als Kind war ich mir der Tragweite nicht bewusst und möchte meinen Söhnen meinen eigentlichen Namen weitergeben.
Bei geschiedenen Frauen ist es kein Problem, ihren Mädchennamen zurückzubekommen.
Bitte berücksichtigen Sie mein Anliegen in der längst fälligen Gesetzesänderung.
Wann ist mit dieser so sehnlichst erwarteten Gesetzesänderung zu rechnen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß.
Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.
Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen. Dabei prüfen wir auch Lösungen für frühere Eheschließungen. Zu Details des Vorschlags kann ich an dieser Stelle noch keine verbindliche Aussage treffen. Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB