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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Ekaterina S. •

Wann ist mit der generellen Hinnahme der Mehrstaatigkeit zu rechnen? Wird die Gesetzesänderung noch in 2022 kommen? Wie sollen die erteilten Einbürgetungszusicherungen behandelt werden?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,

für Millionen Menschen in Deutschland und für mich persönlich ist es eine existenzielle Frage. Wir können unsere ursprüngliche Staatsbürgerschaft aus verschiedensten Gründen nicht abgeben und können selbst nach 20 Jahren in Deutschland, Hunderttausenden gezahlter Steuern und sehr erfolgreicher Integration nicht Deutsche Staatsbürger werden. Die vorhandenen Ausnahmetatbestände für die Mehrstaatigkeit werden von Behörden höchst restriktiv angewendet, die Verwaltungsvorschriften StaG sind veraltet und stammen aus 2015! Als Justizminister und wirklich schnell handelnder Minister hoffe ich auf Sie, dass Sie mehr Tempo und Gerechtigkeit ins Thema bringen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir Freie Demokraten begreifen die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit als Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft. Daher müssen zur Verleihung der Staatsangehörigkeit klare Kriterien erfüllt sein. Aus unserer Sicht ist es für das Zusammenleben im Einwanderungsland Deutschland wertvoll, wenn Menschen, die in Deutschland geboren sind oder ihr ganzes Leben hier verbringen werden, über eine Einbürgerung auch rechtlich Teil des Staatsvolkes werden.

Deswegen haben wir uns als FDP seit Langem für die Zulassung der Mehrstaatigkeit eingesetzt. Dies ist für uns ein wichtiger Schritt hin zu mehr gesellschaftlicher Liberalität und Modernität. Im Ampel-Koalitionsvertrag haben wir uns mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen.

Als Koalition werden wir das Vorhaben in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Die Federführung liegt allerdings nicht beim Bundesministerium der Justiz (BMJ), sondern beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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