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Marco Buschmann
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Frage von Ralf N. •

Wann erfolgt nun endlich die Umsetzung der Unterhaltsreform?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Ende August 2023 hatten Sie Eckpunkte zu einer Reform des Unterhaltsrechtes vorgelegt. In einem Artikel der FAZ Ende März 2024 sagten Sie, dass Sie zuversichtlich sind, sich bald mit der Familienministerin Paus einigen zu können. Was bedeutet aus Ihrer Sicht nun bald?

In Ihren Reformplänen und Rechenbeispielen ist von geringen Abschlägen für einen Betreuungsanteil zwischen 30 und 40% zu lesen. Für viele leidende, welche Monat für Monat extreme Doppelbelastungen erbringen, wäre das nach den zuletzt beiden unglaublichen Erhöhungen der Unterhaltssätze der D.-Tabelle nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Ich verstehe nicht, dass man das ganze Thema einer betreut, einer zahlt nicht einfach gerecht gestaltet, in dem jeder das zahlt, was er eben nicht betreut. Das heißt z.B. 20% Betreuung->80% zahlen, 40% betreuen->60% zahlen. Das wäre eine einfache und gerechte Lösung. Wäre das nicht eine wirklich gerechte Unterhaltsreform?

Mit freundlichen Grüßen

Ralf N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Ein zentrales Ziel der geplanten Reform des Unterhaltsrechts ist es, eine gerechtere Verteilung der Unterhaltslasten zu erreichen und den individuellen Betreuungsanteil besser zu berücksichtigen. Die Anpassung der Unterhaltslasten für erhebliche Betreuungsanteile sind ein wichtiger Schritt. Damit kann die finanzielle Belastung fairer gestaltet werden.

Das Unterhaltsrecht ist eine äußerst komplexe Regelungsmaterie. Gleichwohl können Sie sicher sein, dass wir mit Hochdruck an dem Gesetzentwurf arbeiten. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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