Wäre es nicht besser, wenn Richter direkt vom Volk und zwar auf Lebenszeit gewählt würden?
Sehr geehrter Herr J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Auswahlprozess für neue Richter bestimmt sich danach, ob ein Richter an das Bundesverfassungsgericht oder an einen obersten Gerichtshof des Bundes berufen werden soll.
So sieht z.B. Art. 94 Grundgesetz für Bundesverfassungsrichter vor, dass diese je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Durch Beteiligung dieser beiden Institutionen besteht eine ununterbrochene Legitimationskette zum Volk. Die Amtszeit dauert zwölf Jahre, längstens aber bis zum Erreichen der Altersgrenze des 68. Lebensjahres. Mit der Begrenzung der Amtszeit auf zwölf Jahre wollte der Gesetzgeber einer unbeweglichen Rechtsprechung entgegenwirken, aber zugleich ein gewisses Maß an Kontinuität sicherstellen.
Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild unserer Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft. Wir wollen das ändern. Daher haben wir uns fraktionsübergreifend auf Vorschläge für Grundgesetzänderungen zum besseren Schutz des BVerfG verständigt. Dabei wollen wir insbesondere auch die Amtszeit von zwölf Jahren sowie die Altersgrenze von 68 Jahren vom einfachen Recht auf die Ebene der Verfassung heben.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB