Wäre es denkbar mit Inkrafttreten des CanG seine Fahrerlaubnis ohne MPU wieder zu erlangen?
Wie verhält sich das in Fällen mit Personen die damals einen THC Wert im Blut hatten der unter dem neu festgelegtem Wert ist und es ein einmaliger Verstoß war?
Wie verhält sich das in Fällen in denen die Personen nie im Auto erwischt wurden, sondern aufgrund einer Kontrolle außerhalb des Straßenverkehrs mit Cannabis erwischt wurden und deshalb ihre Fahrerlaubnis verloren haben und eine MPU angeordnet bekommen haben?
Sehr geehrter Herr. R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch vorliegt.
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist gemäß § 13a Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung lediglich dann anzuordnen, wenn
a) Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
c) die Fahrerlaubnis wegen einer Missbrauchsthematik entzogen worden war oder
d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr bestehen.
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann nicht mehr darauf gestützt werden, dass eine gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB