Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
96 %
1146 / 1198 Fragen beantwortet
Frage von Klaus H. •

Vom wem erhalte ich die 300 € Energiepreispauschale, wenn ich seit 28 Monaten krank geschrieben bin? Danke im voraus!

Sehr geehrter Herr Buschmann,
ich habe folgende Frage zur Energiepreispauschale von 300 €.
Wie/Von wem bekomme ich die 300 € ???
Ich bin seit Mai/2020 krank geschrieben. Seit Nov./2021 ausgesteuert und beziehe seit dem ALG1 als Ersatz für mein Krankengeld.
Ich habe aber weiterhin ein ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis seit 10/2013!
Arbeitete bis Mai/2020 in Teilzeit, ca. 100 Stunden/Monat, da ich alleinerziehender Witwer mit einer Tochter bin.
Mein Arbeitgeber lehnt die 300 € Zahlung ab, da ich z.Zt. nicht aktiv arbeiten würde! 😭

Können Sie mir weiter helfen??

Liebe Grüße
Klaus H.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die seit Beginn des Krieges in der Ukraine steigenden Energiekosten stellen viele Bürgerinnen und Bürger vor große finanzielle Herausforderungen. Die Bundesregierung hat dies erkannt und drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Durch zielgerichtete Hilfen federn wir finanzielle Härten ab. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale (EPP). Jeder steuerpflichtige Arbeitnehmer erhält eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. 

Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung. Arbeitnehmer die ,,ausgesteuert'' sind, sind jedoch nicht zum Bezug der EPP berechtigt. Eine Bezugsberechtigung kann sich jedoch aus anderen Voraussetzungen ergeben. Hierfür reicht es, wenn an mindestens einem Tag im 2022 die Voraussetzungen vorlagen. Zur Klärung dieser Frage und der genauen Umstände Ihres Falls empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Arbeitsagentur.

Unabhängig von der EPP existieren jedoch weitere Entlastungsmaßnahmen, von denen große Teile der Bevölkerung profitieren. Zu nennen ist hier unter anderem die beschlossene Strompreisbremse oder die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent. 

Die Bundesregierung lässt die Bürger mit den steigenden Energiekosten nicht allein. Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Marco Buschmann MdB 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP