Unterstützen Sie die Forderung nach einer Durchschnittsbesteuerung von kleinen Gewerbetreibenden deren Einkünfte starken jährlichen Schwankungen unterliegen, zur Erhöhung der Steuergerechtigkeit?
Unternehmer deren Gewinn regelmäßig deutlich unter dem Spitzensteuersatz liegt und starken jährl. Schwankungen unterliegt, zahlen signifikant höhere Steuern, als Einkommen, die nur geringen jährl. Schwankungen unterliegen.
Beispiel: Unternehmer A und B ermitteln ihren Gewinn per EÜR, sind verh. Alleinverdiener mit Famile.
Beide erzielen im Schnitt die gleichen Umsätze bei gleichen Margen.
A erzielt 2022 einen Gewinn von 0,- EUR, in 2023 liegt sein Gewinn bei 80.000 EUR => zusammen ca. 15.000 EUR Steuern.
B erzielt in beiden Jahren je rd. 40.000 EUR Gewinn => zusammen ca. 7.000 EUR Steuern.
Bei eigentlich gleicher steuerlicher Leistungsfähigkeit zahlt A mehr als 2x so viel Steuern wie B.
=> A kann keine Rücklagen mehr bilden.
Zur Behebung dieser Ungerechtigkeit ist eine Durchschnittsbesteuerung über mehrere Jahre erforderlich. Da der Verlustabzug bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich ist, wäre die Durchschnittsbesteuerung über die letzten 7 Jahre naheliegend und hinreichend gerecht.
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Sie wird grundsätzlich nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) veranlagt (§ 25 Abs. 1 EStG). Zum Ausgleich von starken Einkommensschwankungen stehen Instrumente wie der Verlustvortrag und Verlustrücktrag zur Verfügung.
Je nachdem, in welcher Branche man tätig ist, gibt es weitere Instrumente. Denn einzelne Branchen sind besonders starken Schwankungen unterworfen, oftmals aufgrund externer Faktoren. Hierzu zählt die Land- und Forstwirtschaft. Deshalb haben wir als Bundesregierung die in § 32c EstG vorgesehene Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängert. Konkret heißt das: Die Einkommensteuer wird auf den Betrag ermäßigt, der sich ergäbe, wenn diese Einkünfte gleichmäßig auf einen Drei-Jahres-Zeitraum verteilt würden. Somit wird bei schwankenden Gewinnen die steuerliche Progressionswirkung abgemildert. Damit unterstützen wir unsere Landwirtinnen und Landwirte bei branchenüblichen Gewinnschwankungen infolge des Klimawandels und allgemein schwankender Witterungsbedingungen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB