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Marco Buschmann
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Frage von Chris F. •

Unsere Bundesregierung versprach, dass keine Coronahilfen zurückgezahlt werden müssen. Warum müssen jetzt so viele, obwohl es massive Umsatzausfälle gab, ihre Hilfen zurückzahlen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ich bin Soloselbständiger/Freiberufler und fotografiere in Kitas. Zu Coronazeiten wurden mir nachweislich alle Aufträge storniert. Trotzdem soll ich die Novemberhilfe zurückzahlen, weil die Kitas nicht geschlossen wurden. Die Aufträge wurden jedoch aufgrund der Besuchsverbote storniert. Ich habe geklagt und verloren. Was kann ich jetzt tun? Die Rückzahlung sowie die Gerichts- und Anwaltskosten bringen mich in eine finanziell schwierige Situation.

Mit freundlichen Grüßen
Chris F.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes nicht zu einer konkreten Rechtsstreitigkeit äußern kann.

Gleichwohl möchte ich Sie auf die grundsätzlich bestehende Möglichkeit hinweisen, ein Rechtsmittel einzulegen. Im Übrigen kann auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der durch das Grundgesetz garantierte Rechtsschutz verlangt, dass die Prozessführung und -verteidigung grundsätzlich nicht an fehlenden finanziellen Mitteln einer Partei scheitert. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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