TSG ersetzen, aber was mit medizinischen Aspekten?
Guten Tag Herr Buschmann. Im Koalitionsvertrag heißt es »Die Kosten geschlechtsangleichender Maßnahmen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.«. Vor 297 Tagen sagten Sie in einer BPK »Das Projekt [der medizinischen Maßnahmen] wird die Koalition zügig angehen« - gibt es da bereits irgendwelche Fortschritte? Gab es Gespräche mit Karl Lauterbach? Wie kann das TSG von einem SBG ersetzt werden, das keine medizinischen Maßnahmen regelt, bleibt das TSG also teilweise weiterhin in Kraft?
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.
Das bisherige TSG beschränkt sich auf die Änderung der Vornamen und des amtlichen Geschlechtseintrags als Rechtsfolgen. Zu medizinischen Fragen, etwa zur Durchführung und Finanzierung geschlechtsangleichender Maßnahmen, enthält es keine Regelungen. Das Selbstbestimmungsgesetzes wird die Selbstauskunft der Betroffenen als Weg zur Änderung des Geschlechtseintrags und in diesem Zusammenhang der Vornamen einführen. Die medizinischen Rechtsfragen werden in einem eigenen Gesetz geregelt, welches das Bundesministerium für Gesundheit federführend erarbeitet.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB