StGB 184 Gesetztesänderung?
Wird es dieses Jahr noch eine Gesetztesänderung geben? Wie wird sie Aussehen?
Sehr geehrter Herr ,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden. Die 2021 erfolgte Novelle des § 184b StGB war gut gemeint, aber nicht gut gemacht. In den Anwendungsbereich der Norm fallen zum Beispiel auch sogenannte Warnfälle. Das wollen wir ändern. Damit greifen wir Hinweise von Strafverfolgern und Gerichten auf.
Warnfälle bedeutet, dass z. B. Eltern im Klassenchat ihrer Kinder Missbrauchsdarstellungen bemerken, einen Screenshot fertigen und an Lehrer schicken, um sie zu warnen. Hier liegt nicht das typische Unrecht vor. Trotzdem muss wegen eines Verbrechens verurteilt werden. Das darf nicht sein.
Wichtig ist mir, dass eine Reform des § 184b StGB handwerklich sauber und in der praktischen Rechtsanwendung sicher und sinnvoll ist. Aktuell arbeitet das Bundesministerium der Justiz intensiv an einem Gesetzentwurf.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB