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Marco Buschmann
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Frage von Gerda S. •

Steht mir die Energiepauschale zu? August 21 bis Februar 22 berufliche Rehabilitation. März neuen Job aus gesundheitlichen Gründen Krank geschrieben. Im Mai Kündigung. Bis heute weiter krank.

Steht mir denn die Energiepauschale zu, auch wenn ich Krankengeld beziehe?
Leider bin ich aus gesundheitlichen Gründen nach 4 Tagen in dem neuen Job nicht in der Lage gewesen diesen auszuüben.
Dann wurde mir im Mai gekündigt.

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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden.

Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale. Dadurch erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro. Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben. Entscheidend ist damit der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für eine verbindliche Klärung aller Umstände Ihres Falles und der Auszahlungsmodalitäten empfiehlt sich eine Nachfrage bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur.

Die Bundesregierung lässt die Bürgerinnen und Bürger mit den stark steigenden Preisen nicht allein. Mit unseren Maßnahmen federn wir Härten gezielt ab und entlasten dort wo es nötig ist.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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