Sollten mutmaßliche biologische Väter vom rechtlichen Vater gezwungen werden können, eine geeignete Probe abzugeben, um dem Kind später die Möglichkeit zu geben, seine Abstammung zu klären?
siehe Ihr Eckpunktepapier zum Punkt: "Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung"
Randbedingungen in der o. g. Frage: Der rechtliche Vater will Vater bleiben. Die Mutter sagt, dass der mutmaßliche biologische Vater der biologische Vater ist. Der mutmaßliche biologische Vater bestreitet, dass er der biologische Vater ist und er möchte sich nach seinem Versterben verbrennen lassen. Spätestens dann ist keine Klärung mehr möglich.
Sie teilen uns sinngemäß mit, dass leibliche Väter mehr Rechte bekommen sollen. Das finde ich gut.
Ich möchte ergänzen, dass leibliche Väter auch mehr in die Pflicht genommen werden müssen.
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Sorge- und Abstammungsrechts als auch des Unterhaltsrechts ändern. Bei allen Reformvorhaben steht das Kindeswohl für uns an oberster Stelle.
Leibliche Väter erhalten durch die Reform des Abstammungsrechts mehr Möglichkeiten, ihre rechtliche Vaterschaft geltend zu machen und ihre Rolle im Leben des Kindes einzunehmen. Gleichzeitig sieht das neue Recht klare Regelungen vor, um die Rechte des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zu wahren. Hierfür ist ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren vorgesehen, mit dem die leibliche Abstammung geklärt werden kann, ohne dass dabei die bestehende rechtliche Elternschaft infrage gestellt wird. Dies bietet dem Kind die Möglichkeit, seine Abstammung zu erfahren, ohne den Bestand seiner sozialen Familie zu gefährden.
Durch diese Regelung wird ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechten des Kindes auf Abstammungsklärung und den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Erwachsenen geschaffen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB