Sollte das Bürgergeld gekürzt werden?
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf die Höhe des Bürgergeldes klar gesagt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Allerdings stellt sich die Frage, nach welcher Methode der entsprechende Geldbetrag ermittelt wird. Wir haben mit breiter Mehrheit im Parlament einschließlich der Stimmen der Union beschlossen, dass in Zeiten einer rasch ansteigenden Inflation eine zügigere Anpassung möglich sein muss. Bei der Bekämpfung der Inflation waren wir zum Glück erfolgreicher, als die Experten erwartet haben. Fachleute haben vor diesem Hintergrund ausgerechnet, dass der neu geltende Satz zwischen 14 und 20 Euro zu hoch ist, wenn man ihn an der Inflationsentwicklung misst. Das empfinden viele als ungerecht in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp ist und sich auch viele Menschen finanziell einschränken müssen, die regulär arbeiten gehen.
Die geltende Rechtslage verbietet Absenkungen. Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern. Dafür werbe auch ich.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB