Sollen Staatsanwaltschaft/ Polizei entlastet werden durch die Absicht künftig Fahrerflucht ohne Personenschaden als Ordnungswidrigkeit einzustufen?
Sehr geehrter Her Minister Buschmann,
der Presse ist zu entnehmen, dass in Ihrem Ressort beabsichtigt ist, Fahrerflucht ohne Personenschäden künftig als Ordnungswidrigkeit einzustufen, also nicht mehr als Straftat. Hierdurch wäre auch KEIN öffentliches Interesse mehr gegeben, so dass Staatsanwaltschaft/ Polizei nicht mehr von sich aus ermitteln müssten. Daher ist davon auszugehen, dass Fahrerfluchttatbestände künftig in den meisten Fällen nicht mehr verfolgt werden und somit die Täter bzw. Täterinnen ohne Bußgeld davonkommen. Ist Ihnen dies bekennt, halten Sie es für vertretbar und soll Staatsanwaltschaft/ Polizei hierdurch möglicherweise entlastet werden?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr H..
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Fortschrittskoalition haben wir vereinbart, das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu prüfen. Dabei soll der Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die Entlastung der Justiz gelegt werden
Im Zuge dieser Reform des Strafrechts wird auch geprüft, inwiefern beim Thema Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB Handlungsbedarf besteht. In die sorgfältige Prüfung dieser Erwägungen werden relevante Verbände einbezogen. Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB