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Frage von Claus N. •

Solarpaket 1, Änderungen im WEG und BGB: Können Sie mir bitte mitteilen, wie der Stand der Dinge ist?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
Im Rahmen des Solarpakets 1 sind Änderungen im WEG und BGB avisiert worden, mit denen die Installation eines sog. Balkonkraftwerks in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufzunehmen.
Können Sie mir bitte mitteilen, wie der Stand der Dinge ist?
Liebe Grüße,
Claus N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. N..

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Fortschritt braucht Freiheit. Steckersolargeräte sind dafür ein gutes Beispiel. Ausgereifte Geräte gibt es längst. Doch die rechtlichen Hürden für ihren Anschluss sind immer noch zu hoch: gerade im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Das wollen wir ändern - denn auch für die Energiewende gilt: Großes kann auch im Kleinen entstehen. Nicht die Verbotsschilder weisen uns den Weg in die Zukunft - sondern Innovation und Freiheit. 

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat daher am 31. Mai 2023 einen Gesetzentwurf veröffentlich, mit dem sog. Balkonkraftwerke in die  Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Details zum Referentenentwurf finden Sie auf den Seiten des BMJ: https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0531_WEG_Gesetz.html

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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