Sind Sie gewillt das automatische Sorgerecht für unverheiratete Väter einzuführen? Die ehemalige Bundesministerin für Justiz "Frau Lambrecht" hatte dies im Jahr 2020 verweigert!
Die ehemalige Bundesministerin für Justiz "Christine Lambrecht", hatte in 2020 unverheirateten Vätern trotz des eindeutigen Votums einer BMJV-Arbeitsgruppe das automatische Sorgerecht verweigert!
Schockiert zeigte sich wohl damals Ihre Parteikollegin "Katrin Helling-Plahr" und warf Frau Lambrecht vor, sich mit ihrem Vorschlag auf die Seite von Frauenrechtsaktivisten zu schlagen und dabei die Kinder zu vergessen. "Wir als Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag stehen an der Seite der Kinder. Wir möchten kein Elternteil ausbooten und Elternteile nicht gegeneinander ausspielen", so die FDP-Politikerin.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bmjv-sorgerecht-automatisch-unverheiratete-vaeter-mutter-eltern-kind-vaterschaft-kindeswohl-familiengericht/
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das deutsche Familienrecht trägt an zahlreichen Stellen der Realität des Familienlebens nicht mehr Rechnung. Modernisieren wollen wir im Zuge dessen insbesondere auch die Regeln über das Sorgerecht (sowie des Umgangs- und Adoptionsrechts).
Aktuell erhält ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater das gemeinsame Sorgerecht ohne ein gerichtliches Verfahren nur, wenn die Mutter mit ihm gemeinsam eine Sorgeerklärung abgibt. Gerade weil heute viele Väter von Geburt an Verantwortung für das Kind übernehmen wollen, ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäß.
Die Rechte des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters werden nunmehr gestärkt: Der Vater soll bei einem gemeinsamen Wohnsitz künftig einfacher das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Wenn die Mutter nicht widerspricht, soll künftig eine einseitige, beurkundete Erklärung ausreichen. Gleiches soll nach der Reform des Abstammungsrechts im Übrigen entsprechend für eine weitere Mutter gelten. Siehe Näheres dazu im von uns vorgelegten Eckpunktepapier für eine Reform des Kindschaftsrechts: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Kindschaftsrecht.html?nn=110490.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB