Frage von Christine M. • 15.02.2025
Sie möchten "das Wohngeld durch bessere Abstimmungen der verschiedenen Leistungen neu justieren". Wie kann ich mir das vorstellen?
Fällt die unsägliche Günstigkeitsprüfung zwischen SGB1/SGB2 und Wohngeld/Kinderzuschlag weg? Wird der Missbrauch wegen unterlassungener Einkommenserhöhung beim Wohngeldgesetz konkreter (bewusste Teilzeitarbeit statt Vollzeit)? Sollte dabei die Erwerbstätigkeit der Ehefrauen nicht verlangt werden können? Könnte es sein, daß Leistungen wie Kinderzuschlag eher der Erwerbstätigkeit von Frauen entgegenstehen?