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Frage von Roman B. •

Sie haben die Maskenpflicht in allen öffentlichen Einrichtungen aufgehoben. Wie kann ich mich beim Einkaufen sicher fühlen, wenn niemand ausser mir noch eine Maske trägt?

Zudem würde mich interessieren, wieviele Menschen (prozentual) an Long Covid leiden, da dieser Faktor bei der Entscheidung ja sicherlich eine Rolle gespielt hat.

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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, eingriffsintensive Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.

Das heißt jedoch nicht, dass die Pandemie beendet ist. Deswegen gelten niedrigschwelle Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit fort. In von den Landesparlamenten festgestellten Hotspot-Regionen können notfalls zudem weitergehende Schutzmaßnahmen beschlossen werden. 

Klar ist auch: Nach zwei Jahren Pandemie setzen wir wieder verstärkt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es steht jeder und jedem frei, sich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus selbst zu schützen - beispielsweise durch das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen. Bei allenfalls flüchtigen Begegnungen wie im Supermarkt ist das eigene Infektionsrisiko damit sehr gering.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße 

Dr. Marco Buschmann MdB

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