Sie haben die Entkriminalisierung von Fahren ohne Ticket im ÖPNV mehrfach angekündigt. Es liegt jedoch kein Gesetzesentwurf vor. Wann können wir mit einem konkreten Vorschlag ihrerseits rechnen?
Jährlich gehen 7.000 Menschen wegen fehlender Tickets in Bus und Bahn ins Gefängnis. Der Grund: Paragraf 265a StGB - ein Paragraf aus dem Jahr 1935. Er hat verherende Folgen. Menschen mit wenig Geld, gehen für eine Lappalie ins Gefängnis und geraten dadurch häufig in bedrohliche Krisen. Gleichzeitig verschwendet der Staat durch den veralteten Paragrafen jährlich rund 120 Mio EUR Steuergeld. Geholfen ist damit niemandem.
Betroffenenzahlen: https://www.sueddeutsche.de/panorama/schwarzfahren-haftstrafe-ersatzfreiheitsstrafe-gefaengnis-bundestag-1.5943988?reduced=true
Steuergeldverschwendung: https://kripoz.de/2023/09/20/der-rechtsstaat-und-das-fahren-ohne-fahrschein-%C2%A7-265a-stgb-was-kostet-die-verfolgung-eines-umstrittenen-straftatbestands/
Sehr geehrter Herr I.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre lobenden Worte.
Bei der Beförderungserschleichung nach § 265a StGB ist der Unrechtsgehalt aus meiner Sicht so gering, dass es nicht angemessen ist, diese unter Strafe zu stellen. Für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Die Tatbestandsalternative „Beförderung durch ein Verkehrsmittel“ soll daher durch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand ersetzt werden.
Eine generelle Straflosigkeit lehnen wir ab. Damit ginge der abschreckende Charakter verloren. Das sendet ein falsches Signal. Wenn sich jemand eine Leistung erschleicht, für die alle anderen Nutzer zahlen, darf das nicht unangemessen privilegiert werden. Das wäre den zahlenden Nutzen gegenüber ungerecht.
Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der Reform des Strafrechts und werden zeitnah einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB