Setzt sich in Deutschland jetzt endlich die Rechtsauffassung durch, wonach die Billigung völkerrechtswidriger Angriffskriege eine Straftat darstellt?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland haben mittlerweile 140 Strafverfahren wegen der Befürwortung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges eingeleitet. Das finde ich sehr lobenswert. Ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg ist ein fürchterliches Verbrechen. Erleichtert stelle ich fest, dass sich diese Erkenntnis nun auch in Deutschland durchzusetzen scheint.
In diesem Zusammenhang hätte ich gern gewusst, wann Sie mit den ersten Strafverfahren gegen die Mitglieder des deutschen Bundestages rechnen, die am 16.10.1998 die Einsatzpläne der NATO im ehemaligen Jugoslawien billigten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Z.
Sehr geehrter Herr Z.,
haben Sie vielen Dank für Ihr Anfrage.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eine historische Zäsur. Dieser eklatante Bruch des Völkerrechts und die damit verbundene Verletzung der europäischen Friedensordnung markieren die dunkelsten Tage für Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Berichte über die russischen Kriegsverbrechen gegen die ukrainische Zivilbevölkerung sind entsetzlich. Putins Truppen haben einen Freifahrtschein zum Töten und blutige Gräueltaten verübt. Unschuldige Familien, Frauen und Kinder sind gezielt ermordet worden.
Menschenverachtender Propaganda, die diesen schrecklichen Angriffskrieg befürwortet, stehen wir nicht wehrlos gegenüber. Denn nach § 140 Strafgesetzbuch ist es verboten, schwere Straftaten in der Öffentlichkeit zu billigen. Die Strafverfolgung obliegt dabei den Bundesländern.
Mit aller Deutlichkeit möchte ich klarstellen: Die von Putin aufgebrachte Kosovo-Analogie zur Legitimation seines Angriffskriegs ist Kriegspropaganda. In Jugoslawien gab es damals eine völlig andere Situation: Es gab die Gefahr eines Völkermordes. Das musste verhindert werden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB