Setzen Sie sich dafür ein die Frist für die Abgabe der Coronaschlussabrechnungen noch einmal über den 31.3.24 hinaus zu verlängern und den Schlussabrechnungsprozess zu entbürokratisieren?
Ich beziehe mich damit auf die Stellungnahme der Steuerberaterkammer Hamburg vom 22.2.2024.
Wir haben nicht darum gebeten für die Beantragung der Hilfen eingebunden zu werden. Wir wurden durch Entscheidungen der Politik in diese Prozesse verpflichtend einbezogen.
Diese Prozesse wurden, anders als versprochen, nicht bürokratiearm ausgestaltet, sondern haben sich inzwischen zu einen Bürokratiemonster ausgeweitet. Die Bedingungen, die bei der Antragstellung weichen von denen der Schlussabrechnung ab und alle Arbeiten sind noch einmal komplett neu zu machen. Die Schlussabrechnungen werden dann noch einmal intensiv geprüft und manche Kollegen erreichen umfangreiche Rückfragen. Da hätte man uns dann auch unsere Einbindung von vornherein ersparen können und alle Betroffenen hätten ihre Anträge selber stellen können.
Auch vor Corona hatten wir schon einen Fachkräftemangel und waren mehr als ausgelastet. Viele Kollegen riskieren inzwischen ihre Gesundheit. Das ist so nicht mehr (er)tragbar.
Sehr geehrte Frau W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihr Anliegen einer Fristverlängerung für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen ist ebenso nachvollziehbar wie die Enttäuschung über offenkundig mangelhaften Pragmatismus der Stellen. Klar ist: Aus Sicht von uns Freien Demokraten sind Ihre Einwände gegen das aktuelle Prüfverfahren und Ihre Forderung nach Verbesserungen unterstützenswert.
Als Freie Demokraten konnten wir erreichen, dass nun (letztmalig) eine Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 greift.
In diesem Zusammenhang sollten dann auch alle Möglichkeiten genutzt werden, den Abrechnungs- und Prüfungsprozess zu entbürokratisieren. Dabei ist der Prüfprozess für den ordnungsgemäßen Umgang mit aus Steuermitteln gebildeten Corona-Wirtschaftshilfen richtig und angesichts bereits bekannt gewordener Betrugsversuche in den Corona-Jahren auch notwendig. Es muss dabei aber die richtige Balance zwischen Aufwand und Nutzen gewährleistet sein. Wenn für die korrekte Abrechnung von Kleinstbeträgen sowohl auf Empfänger- als auch auf Seiten der Prüferinnen und Prüfer Arbeitskosten weit oberhalb der erhaltenen Beträge auflaufen, kann der Prüfungsprozess kaum richtig austariert sein.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB