Selbstbestimmungsgesetz und Beschneidung von "Jungen"
Sehr geehrter Herr Buschmann,
heute wurde ja das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Hierzu habe ich folgende Frage/ Anmerkung:
Haben denn zukünftig auch die als Jungen geborene Kinder und Säuglinge die aus nicht medizinischen Gründen einer Beschneidung unterzogen werden auch das Recht auf Selbstbestimmung? Könnte doch sein, dass die sich mehr als Mädchen fühlen, es aber halt auf Grund ihres Alters noch nicht zum Ausdruck bringen können? Mädchen sind per Gesetz vor Beschneidung geschützt. Wie sieht es zukünftig mit den "Jungen" aus - müssen die trotzdem die schmerzhafte und unumkehrbare Prozedur über sich ergehen lassen, wenn die Eltern das so anordnen oder wird ihnen zukünftig auch das Recht auf Selbstbestimmung eingeräumt?
Vielen Dank und beste Grüße
Sehr geehrter Herr G.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental. Dies gilt für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung gehören zu den jedem von unserem Grundgesetz garantierten Rechten.
Das inzwischen beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es löst das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ab. Das Selbstbestimmungsgesetz regelt lediglich das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister. Um medizinische Maßnahmen geht es in dem Gesetz ausdrücklich nicht. Niemandem wird etwas weggenommen – aber es wird einigen Menschen das Leben einfacher gemacht.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB