Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, meine Frage geht an Sie als Bundesjustizminister: Ab wann wird die generelle doppelte Staatsbürgerschaft lt. Koalitionsvertrag möglich sein? Danke.
Sehr geehrter Herr. A.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Freie Demokraten begreifen die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit als Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft. Daher müssen zur Verleihung der Staatsangehörigkeit klare Kriterien erfüllt sein. Aus unserer Sicht ist es für das Zusammenleben im Einwanderungsland Deutschland wertvoll, wenn Menschen, die in Deutschland geboren sind oder ihr ganzes Leben hier verbringen werden, über eine Einbürgerung auch rechtlich Teil des Staatsvolkes werden.
Deswegen haben wir uns als FDP seit Langem für die Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft eingesetzt. Dies ist für uns ein wichtiger Schritt hin zu mehr gesellschaftlicher Liberalität und Modernität. Im Ampel-Koalitionsvertrag haben wir uns mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen.
Als Koalition werden wir das Vorhaben in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Die Federführung liegt allerdings nicht beim Bundesministerium der Justiz (BMJ), sondern beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB