Frage von Michael A. • 26.03.2023
Sehr geehrter Herr Marco Buschmann, ich bin Anerkanntes Opfer im OEG seit 2001.Kann ich dannn auch mit Antrag ab?? ins neue SGB XIV wecheln? VLG Michael Ackermann
Wechsel ins Neue SGB XIV ab Antrag und wann ??
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.04.2023
Sehr geehrter Herr A.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das SGB XIV tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft und hat das Ziel, die bisherigen Entschädigungsrechte zu bündeln und zu erweitern. Bezieher von Leistungen nach dem OEG können sich grundsätzlich nach Inkrafttreten des SGB XIV für die Leistungen nach diesem Gesetz entscheiden. Für die Ausübung dieses Wahlrechts stehen die zuständigen Verwaltungsbehörden im Einzelfall beratend zur Seite.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB