Sehr geehrter Herr Justizminister FDP Marco Buschmann, das int. Strafgerichtshof hat gegen Putin Haftbefehl erlassen. Warum hat man es früher nicht auch gegen Kim Jong Un oder Bashar Assad gemacht ?
Sehr geehrter Herr I.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen. Der nun erlassene Haftbefehl gegen Putin wegen Kriegsverbrechen ist ein wichtiges Signal der Entschlossenheit.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) entscheidet als Gericht unabhängig und weisungsfrei über die Zulassung von Anklagen und über Ermittlungsmaßnahmen wie die Ausstellung von Haftbefehlen. Dabei ist er allerdings auch an die Grenzen seiner Zuständigkeit gebunden: Der Staat, dessen Staatsangehöriger der Verdächtige ist oder in dem die Tat begangen sein soll, muss die Zuständigkeit des IStGH anerkennen. Im Übrigen ist der IStGH nur zuständig, wenn der UN-Sicherheitsrat ihm einen Fall vorlegt.
Die Schaffung des IStGH als erstem dauerhaften Gericht zur Verfolgung von Völkerstraftaten bedeutete einen großen Schritt hin zur Stärkung des Völkerrechts. Als Freien Demokraten ist uns wichtig, dass Deutschland weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Aufdeckung und Ahndung von Völkerstraftaten spielt. Daher unterstützen wir die Arbeit des IStGH und arbeiten gemeinsam mit unseren internationalen Partnern daran, die Verfolgung solcher Taten noch konsequenter und umfassender zu gestalten.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB