Sehr geehrter Herr Justizminister, die Medien berichten permanent über Übergriffe auf die Polizei bei den Spaziergängen. Wieviel solcher Straftäter sind eigentlich schon verurteilt???
Ich sehe diese Medienberichte als ein "Wink mit dem Zaunpfahl", genauer gesagt, die Vollziehende Gewalt ist nicht mehr Herr der Lage. Wir sind doch ein Rechtsstaat und auch jeder ist gleich vor dem Gesetz???
Mit freundlichen Grüßen
Winfried W.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut demokratisch-freiheitlicher Gesellschaften und ist deswegen grundgesetzlich geschützt. Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung hat jedoch keinen Platz in unserer Gesellschaft. Justiz, Polizei und Ermittlungsbehörden werden auch künftig Straftaten konsequent ahnden - ganz gleich, mit welcher politischen Motivation sie begangen werden.
Für uns als Freie Demokraten ist klar: Demonstrationen dürfen nicht systematisch gegen Versammlungsauflagen und Regeln verstoßen oder gar in gewalttätigen Angriffen münden. Gewalt gegen Polizisten dürfen wir als Rechtsstaat unter keinen Umständen hinnehmen. In diesen Fällen müssen Straftaten mit allen Mitteln des Rechtsstaates verfolgt und die Versammlungen als ultima ratio aufgelöst werden.
Polizei und Justiz ermitteln solche Straftaten konsequent und ahnden diese hart. Die Ermittlerinnen und Ermittler der Polizeipräsidien arbeiten hierbei eng mit den Staatsanwaltschaften zusammen. In einigen Bundesländern wurden bei gewaltsamen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zuletzt auch beschleunigte Verfahren eingeleitet. Damit konnten die Straftäter zügig verurteilt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB