Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann, wie sieht der zeitliche Fahrplan für die Einführung der Reform des Unterhaltsrechts aus? Für wie wahrscheinlich halten Sie die Umsetzung? FG Martin S.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit. Dazu zählt insbesondere auch ein Unterhaltsrecht, das den Lebenswirklichkeiten vieler Trennungsfamilien in unserem Land gerechter wird. Oft engagieren sich beide Elternteile bei der Erziehung der Kinder - auch wenn die Partnerschaft auseinandergegangen ist. Für das Kindeswohl ist das meistens ein großer Gewinn. Das derzeitige Unterhaltsrecht trägt dem leider noch nicht Rechnung. Es geht immer noch von der Formel aus: Einer bezahlt, einer betreut. Bei den Unterhaltszahlungen macht es oft keinen Unterschied, ob ein Elternteil einen substanziellen Anteil an der Erziehung leistet oder sich nur selten einbringt. Das ist ungerecht und wollen wir ändern.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat deshalb ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Damit wollen wir eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder fördern. Dafür sollen die finanziellen Lasten der Betreuung von Kindern fairer verteilt werden. Das Eckpunktepapier können Sie hier finden: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Eckpunkte/Eckpunkte_Unterhaltsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Auf Grundlage des Eckpunktepapieres erarbeitet das BMJ aktuell einen Gesetzentwurf. Dieser soll schnellstmöglich vorgelegt werden. Den aktuellen Stand zur Modernisierung des Unterhaltsrechts können Sie fortlaufend einsehen unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Unterhaltsrecht.html?nn=110490.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB