Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Marco Buschmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frank M. •

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann, wie geht es mit dem Gesetzentwurf zur Unterhaltsreform weiter, nachdem nun die Ampel Geschichte ist?

Eine zweite Frage stellt sich mir noch :

Den von ihnen genannten Ungerechtigkeiten kann ich nur voll zustimmen. Des Weiteren will sich mir nicht erschließen, warum der Unterhalt doppelt der Inflation unterliegt. Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich der Inflation entsprechend aufgestockt. Gehaltssteigerungen, meist als Tarifergebnis aufgrund von Inflation, führen dann zu einer höheren Einkommensstufe, die seltsamerweise nicht nach oben angepasst werden. Was sagen Sie dazu? Ist das auch Inhalt des Gesetzenwurfes?

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht jedoch nicht. Das wollten wir mit den geplanten Reformen des Sorge- und Abstammungsrechts und insbesondere des Unterhaltsrechts ändern.

Nachdem die Ampelkoalition durch die Entlassung des Finanzministers durch den Bundeskanzler beendet wurde, lag die Reform zunächst auf Eis. Für uns Freie Demokraten ist dieser ungewisse Aufschub für diese wichtige Reform des Familienrechts nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir noch vor Weihnachten, am 18.12.2024, einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Familienrechts auf Basis der bereits existierenden Referentenentwürfe vorgelegt. Denn das Recht muss endlich den veränderten gesellschaftlichen Lebensrealitäten Rechnung tragen. Bei sämtlichen Vorschlägen steht für uns dabei das Kindeswohl an oberster Stelle. 

Die von Ihnen angesprochene Düsseldorfer Tabelle zur Ermittlung des Kindesunterhalts wird jährlich an die Inflation angepasst, wodurch das Existenzminimum der Unterhaltsempfänger gewahrt wird. Gehaltssteigerungen, die zu höheren Einkommensstufen führen, reflektieren die gesteigerte Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und begründen sich im Solidarprinzip. Hierdurch wird ein Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Kinder und den finanziellen Möglichkeiten der Verpflichteten, ohne die Notwendigkeit wiederholter gesetzgeberischer Eingriffe, geschaffen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB