Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann, werden Sie dafür sorgen, daß die §§ 336 und 339 StGB wirksam werden?
Sie dürften wissen, daß diese §§ stumpfe Schwerter sind, da sie in der Praxis nicht angewandt werden. Ausnahmen sind sehr sellten, so daß kaum noch ein Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat hat. Wie gehen Sie damit um?
Viele Grüße
Horst M.
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen genannten Paragraphen beschäftigen sich mit schweren Delikten von Amtsträgern, nicht nur, aber auch im Justizsystem. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat ist wichtig für die Legitimität unseres Staates. Alle Verstöße gegen die genannten Paragraphen werden daher in Deutschland konsequent verfolgt und zur Anklage gebracht.
Die von Ihnen erwähnten Verurteilungszahlen sind Ausdruck der Stabilität unseres Rechtssystems. Kriminelles Fehlverhalten im Justizsystem ist eine seltene Ausnahme. Wenn sie vorkommt, führt sie aber zu einer Mindeststrafe von einem Jahr und damit zur Entfernung aus dem Richteramt. Auch Korruption innerhalb der Verwaltung ist im internationalen Vergleich in Deutschland eine seltene Erscheinung. Strenge Richtlinien beispielsweise für die Annahme von Geschenken und anderen Compliance-Strukturen beugen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme präventiv vor. Die Justiz ist aber dort, wo sie vorkommt, in der Lage, entsprechendes Fehlverhalten zu ahnden. Dies zeigt auch die veröffentlichte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB