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Marco Buschmann
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Frage von Kirsten K. •

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann, Auf welchem Weg erhalten Vorruhestandsentgeltbezieher die Einmalzahlung von 300 Euro brutto?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,

die Energiepreispauschale in Höhe einer Einmalzahlung von 300 Euro wird nun auch den Beziehern von Renteneinkünften im Dezember überwiesen.
Auf welchem Weg erhalten Bezieher von Vorruhestandsentgelten, die ihre monatlichen Zahlungen von ihrem ehemaligen Arbeitgeber und nicht vom Rentenversicherungsträger erhalten, diesen Betrag? Anders als in der Altersteilzeit wird dieser Betrag ja nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt. (Vielen Dank an dieser Stelle für Ihre diesbezügliche Auskunft). Muss dieser Anspruch beim Rentenversicherungsträger angemeldet werden, obgleich dieser ja noch keine Leistungen erbringt, oder wird der Betrag im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung in Ansatz gebracht und entsprechend steuermindernd berücksichtigt?

Vielen Dank vorab und viele Grüße

Kirsten K.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Die aktuell steigenden Energiepreise stellen viele Verbraucher vor finanzielle Herausforderungen. Die Bundesregierung federt diese durch mehrere Entlastungspakte gezielt ab. Insgesamt erreichen diese ein Volumen von 93 Milliarden Euro. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale (EPP). Vorruheständler fallen nicht in den Anwendungsbereich der Energiepreispauschale. Insofern darf ich auf meine Antwort vom 14. Oktober 2022 verweisen. 

Zu den weiteren Bausteinen zählt insbesondere die Gaspreisbremse. Auch wurde der Heizkostenzuschuss erhöht. Hinzutritt die Strompreisbremse, mit denen sämtliche Haushalte entlastet werden. Aber auch andere Maßnahmen wie der Abbau der Kalten Progression und die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag stellen eine breite Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB 

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