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Marco Buschmann
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Frage von Rouven S. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, wieso ist es nicht möglich den Rundfunkbeitrag monatlich zu zahlen? Meiner Meinung nach ist der Rundfunkstaatsvertrag hier nicht mehr zeitgemäß.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

§ 7 Abs. 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages regelt, dass der Rundfunkbeitrag  monatlich geschuldet ist. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

Die Entscheidung hierüber obliegt den Ländern als Vertragsparteien des Staatsvertrages. Dabei müssen sie den Verwaltungs- und Kostenaufwand einerseits, der durch kurze Zahlungszeiträume entsteht, und die Flexibilität für die Beitragszahler andererseits abwägen. Im Zuge der gerade stattfindenden Debatte um eine Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks werden auch solche Fragestellungen erörtert werden können. 

 

Dr. Marco Buschmann

Mitglied des Deutschen Bundestages

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