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Marco Buschmann
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Frage von Elisabeth W. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, Wie verhindern Sie Datenmissbrauch bei der neuen Heizkostenverordnung?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
Ab 2026 müssen alle vermieteten Wohnungen mit fernablesbaren Meßgeräten bestückt sein und die Vermieter müssen ihre Mieter monatlich über ihren Energieverbrauch informieren.
(nebenbei bemerkt, kann sich bisher schon jeder Mieter selbst durch einem Blick auf die Zähler in seiner Wohnung jederzeit darüber informieren, der Vermieter sollte dem Mieter auch etwas zutrauen und nicht sein Erzieher spielen)
Und wie soll das in WGs praktisch gehen, wenn z.B. nur ein Stromzähler für die ganze Wohnung vorhanden ist?
Wo bleibt da der Datenschutz, wenn die Vermieter die Energieverbräuche Ihrer Mieter ständig im Blick haben müssen? Wie soll verhindert werden, dass Vermieter mit den Daten nachlässig umgehen oder sie missbräuchlich verwenden?
MfG E. W.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zum 1. Dezember 2021 ist die Neufassung der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Diese enthält Verpflichtungen zur Fernablesbarkeit von messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation und zu Abrechnungsinformationen. Damit setzt die Bundesrepublik Richtlinien der Europäischen Union zur Energieeffizienz um. 

Vermieter sind nach dem Datenschutzrecht verpflichtet, mit den ihnen bekannt werdenden personenbezogenen Daten ihrer Mieter sorgsam umzugehen und sie nur für rechtmäßige Zwecke zu verwenden. Hierzu gehört nach der Heizkostenverordnung die Information der Mieter über ihren Verbrauch. So wie andere personenbezogenen Daten des Mieters, so müssen auch diese Daten angemessen gegen Kenntnisnahme Dritter gesichert sein. Verstöße gegen die Datensicherheit oder die missbräuchliche Verwendung der Daten sind bußgeldbewehrt und können gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche der Mieter auslösen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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