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Marco Buschmann
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Frage von Simon S. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, wie stehen Sie, mit juristischem Hintergrund, dazu, dass die katholische Kirche im Jahr 2022 immer noch ihre eigenen Regeln machen darf und niemand diese kontrolliert?

Warum wird die Kirche nicht als Unternehmen betrachtet, was sie letztendlich ist?

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Sehr geehrter Herr S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Grundgesetz garantiert nicht nur den Schutz des individuellen Glaubens, sondern auch den Schutz religiöser Gemeinschaften. Die katholische Kirche ist deshalb als Religionsgemeinschaft eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Damit ist jedoch keine Stellung außerhalb des Gesetzes verbunden. Auch für die Religionsgemeinschaften gilt, dass sie innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes handeln müssen. Soweit die katholische Kirche beispielsweise Betriebe wie Krankenhäuser betreibt, gelten die allgemeinen Vorschriften des Wirtschaftsrechts für die Betriebsführung.

Soweit es in kirchlichen Einrichtungen zu strafrechtlich relevanten Verstößen kommt, ist ebenfalls klar: Ein kirchliches Sonderrecht gibt es nicht. Es gilt das Legalitätsprinzip: Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen. Dies gilt auch, wenn es sich um Angestellte oder Würdenträger der Kirche handelt. 

Unabhängig davon begrüßen wir Freie Demokraten, wenn das Staatskirchenrecht zum Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt wird. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Zudem soll ein Grundsätzegesetz geschaffen werden, das einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche vorsieht.

 

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann

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