Sehr geehrter Herr Buschmann, wie soll denn vorgebeugt werden, dass Kinder, gerade in Großstädten, nicht ständigem Passiv-Cannabisrauchen ausgesetzt sind?
Gerade in Mehrfamilienhäusern zieht der Geruch unmittelbar in die (Schlaf-)Räume der Kinder und Familien. Es ist ja nachgewiesen, dass auch der Passivrauch von Cannabis sowohl zu körperlichen, als auch zu kognitiven und emotionalen Problemen führen kann. Abgesehen davon, wachsen die Kinder dann mit einem Geruch auf, der ihnen als ganz normal vorkommt? Die Legalisierung schafft die Argumente, im öffentlichen Raum, zum Beispiel auf dem Gehweg unter geöffneten Fenstern, auf dem Balkon, wo der Rauch auch hochzieht oder vielleicht am See, im Park mit Kindern und Personen, die eben nicht konsumieren wollen, in der Nähe, auf das Kiffen zu verzichten ab und erschwert das Leben derer, die bewusst gesund leben wollen.
Wie genau wurde das denn berücksichtigt?
Sehr geehrter Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft.
Mit dem Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen, strikter Alterskontrolle in Anbauvereinigungen sowie Mindestabständen zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen beim öffentlichen Konsum als auch der Lage von Anbauvereinigungen soll gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Konsumanreize erhalten.
Darüber hinaus werden Informations- und Präventionsangebote insbesondere für Kinder und Jugendliche in allen Bereichen gestärkt und die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgeweitet.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB