Sehr geehrter Herr Buschmann, wie schätzen Sie europa- und völkerrechtliche Hürden zur Cannabislegalisierung ein?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag sinnvollerweise darauf verständigt, die Legalisierung von Cannabis voranzutreiben. Dabei bestehen allerdings europa- und völkerrechtliche Hürden (insb. Art. 71 Abs. 1 des Schengener Abkommens; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a des Rahmenbeschlusses 2004/757; Übereinkommen der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe), wie in diesem Artikel https://verfassungsblog.de/das-cannabis-dilemma/ von Robin Hofmann aufgezeigt. Dieser führt aus, dass die Cannabislegalisierung in Luxemburg an diesen Hürden gescheitert ist. Wie beziehen Sie diese Hürden in Ihre Planungen zur Cannabislegalisierung ein und wie gedenken Sie eine rechtssichere Lösung, die vor dem EuGH Bestand hätte, in Deutschland zu finden?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage und viele Grüße
Sehr geehrter Herr. B.
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Als Freie Demokraten haben wir uns lange für eine verantwortungsvolle Liberalisierung der Drogenpolitik eingesetzt. Dies gilt insbesondere für die kontrollierte Freigabe von Cannabis. Aus unserer Sicht kriminalisiert das derzeitige Verbot von Cannabis unzählige Menschen, bindet immense Polizeiressourcen und erleichtert durch Kontakt zu Dealern den Einstieg zu härteren Drogen.
Der federführend zuständige Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach wird deshalb zügig einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vorlegen. Damit setzen wir ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages um.
Bei der Umsetzung der Legalisierung achten wir auf eine rechtssichere Ausgestaltung und stellen die Konformität mit internationalem Recht sicher.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB